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AGBs für den Anzeigenvertrag
1 Geltungsbereich
(1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Textanzeigen eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten(Auftraggeber) in unseren Internet-Seiten zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2 Vertragabschluss
Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a) wir schriftlich oder durch E-Mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder
b) b) wir die übermittelte Stellenanzeige im Internet verbreiten.
Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
3 Ablehnungsbefugnis
(1) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2) Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Textunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.
(2) Die Textinhalte werden anonymisiert auf der Homepage der ATOUR veröffentlich. Die Anzeige enthält somit keine Daten (wie Markenrechte, Firma, Kontaktadresse, Ansprechpersonen, email, Website,..), die auf den Auftraggeber Rückschlüsse.
(3) ATOUR erwirbt an allen von uns erstellten und veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen; Abs. 2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(4) Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen unserem Copyright. Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte Informationen, deren Erstellung - einschließlich des HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde. Nur in diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur. Abs. 2 und Abs. 3 S. 3 gelten in diesem Fall entsprechend.
5 Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung jeweils am Donnerstag (wenn der Donnerstag ein Feiertag ist, dann am darauffolgende Werktag) nach Eingang des Entgeltes auf dem Konto der ATOUR oder nach Vorlage einer Überweisungsbestätigung durch die Bank.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel bis spätestens 3 Werktage vor der Veröffentlichung (das ist in der Regel der Montag vor Anzeigenschaltung). Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
6 Entgelte
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird.
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach der Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort nach Zugang bei dem Auftraggeber zahlbar.
7 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Stellenanzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der ATOUR GmbH. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Auch in diesen Fällen kommen die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen außer §§ 1 (1), 2, 5, 6 entsprechend zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung, durch die Einbeziehung dieser AGB, dass er die Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass stets nur solche Stellenanzeigen veröffentlicht werden, welche zeitlich aktuell sind. Vor diesem Hintergrund wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Stellenanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
8 Änderung des Anzeigentextes
(1) Wir sind nicht verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen. Sofern uns dies technisch und inhaltlich jedoch möglich ist, werden wir uns bemühen sämtliche Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.
(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns zugegangen ist.
9 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
10 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
11 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren
(3) II. Bewerberdatenbank
§ 1 Zugriff auf Datenbank für Stellensuchende
(1) Wir geben unseren Kunden zusätzlich die Möglichkeit, gegen
gesonderte Vergütung auf die Datenbank für Stellensuchende zuzugreifen
und diese zu kontaktieren, sofern sie selbst eine vakante Stelle zu
besetzen haben oder mit der Stellenbesetzung für ein anderes Unternehmen
beauftragt sind. Der Zugriff auf unsere Datenbank für Stellensuchende
durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell,
insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt,
unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung
Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.
(2) Der Vertrag über diese Berechtigung zum Datenbankzugriff kommt
zustande, wenn der Antrag des Kunden von uns schriftlich oder auf
elektronischem Wege bestätigt wird.
(3) Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im
Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist
unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß
gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus
sonstigen Gründen unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, die
Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und
behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot
zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme
unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers
wird hierdurch nicht begründet.
(4) Die Nutzung der Kontaktdaten eines Stellensuchenden darf
ausschliesslich zu dem Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle
erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen beim Zugriff auf die Datenbank für
Stellensuchende
Der Kunde erhält nach Bestätigung des Antrags durch uns eine Rechnung
über die zu zahlende Vergütung. Diese ergibt sich aus unserer
Preisliste, die im Internet unter
http://www.ATOUR.at/content/companies/pricelist/price.html abrufbar
ist und Vertragsbestandteil wird. Maßgebend ist die Preisliste, die zum
Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Kunden von uns im Internet
veröffentlicht wird. Dort veröffentlichte Preisanhebungen werden jedoch
erst zwei Wochen nach erstmaliger Ankündigung an gleicher Stelle gültig.
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III. workflow
§ 1 Service
(1) Dieser Dienst ist Teil des im Internet über die Domain
www.ATOUR.at gegen Autorisierung durch Eingabe der Benutzernummer und
des Paßwortes des Auftraggebers erreichbaren ATOUR-Premium-Service.
(2) workflow erlaubt dem Auftraggeber, nach I. gebuchte Anzeigen selbst
einzuschalten und Bewerbungen darauf über uns zu empfangen. Bei uns
eingehende Bewerbungen werden dem Auftraggeber ausschließlich online und
innerhalb des ATOUR-Premium-Service zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus bietet workflow zahlreiche Werkzeuge zur effizienten Durchführung
von Bewerbungsverfahren (näheres siehe hier).
(3) Abweichend von I § 4 Absatz 3 erwirbt der Auftraggeber an den von
ihm mit workflow erstellten Anzeigen das alleinige Urheberrecht. Der
Auftraggeber räumt ATOUR mit Abschluss des Anzeigenvertrages ein
unentgeltliches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung der Anzeige ein. Die
als HTML-File an den Auftraggeber übermittelte Anzeige behält die über
workflow vermittelte Bewerbungsfunktionalität.
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
Der Auftraggeber muss für den ATOUR-Premium-Service freigeschaltet
sein. Hat der Auftraggeber noch kein entsprechendes
ATOUR-Premium-Datenkonto, so richten wir es für ihn auf entsprechende
Anforderung hin ohne weitere Kosten ein.
§ 3 Verfügbarkeit von Bewerberdaten
Eine über workflow plazierte Anzeige wird grundsätzlich für einen
Zeitraum von 4 Wochen online geschaltet. Sämtliche Daten, die über die
Online-Bewerbungsformulare von den Bewerbern in das System eingegeben
werden oder über die manuelle Eingabe der Bewerberdaten (konventionelle
Bewerbung über konventionelle Bewerbungswege) in das System vom
Auftragnehmer selbst eingepflegt werden, bleiben auch nachdem die
Anzeige offline gegangen ist, für 3 Monate gespeichert. Nach Ablauf von
3 Monaten kann der Auftragnehmer gegen Zahlung einer monatlichen
Nutzungsgebühr weiterhin Zugriff auf die Daten nehmen. Der Auftraggeber
zahlt an uns für die Nutzung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen
Abrede, die sich aus unserer im Internet online über die Domain
"ATOUR.at" abrufbare Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist
die Preisliste, die nach Ablauf der 3 Monate von uns im Internet
veröffentlicht wird. Es gelten die jeweils gültigen Preise.
§ 4 Freistellung
Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen
Inhalten gegen uns geltend machen, die der Auftraggeber mit Hilfe von
workflow erzeugt oder verschickt hat.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber greift mit dem Dienst unmittelbar auf die Bewerberdaten
zu. Er wird dabei die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts
beachten.
IV. Allgemeines
1
Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ATOUR berechtigt ist, alle Stamm-, Vermittlungs- und Inhaltsdaten im Sinne des § 87 Telekommunikationsgesetz, BGBl I. Nr. 100/1997, der Auftraggeber zu ermitteln oder zu verarbeiten. Diese Daten werden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 91ff TKG 1997 sowie des Datenschutzgesetzes 2000 für Zwecke der Erbringung der vertraglichen und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen von ATOUR verarbeitet und übermittelt, soweit dies für die Abwicklung der Kundenbeziehungen notwendig ist. ATOUR ist berechtigt, diese Daten an außenstehende Dritte zu übermitteln, sofern ATOUR im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe an gesetzlich Berechtigte verpflichtet ist. Weiters ist ATOUR berechtigt, die Daten an Unternehmen zu übermitteln, welche Lieferungen und/oder Leistungen im Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch ATOUR erbringen. Stammdaten des Käufers werden mangels anderweitiger Einwilligung oder Vereinbarung unmittelbar nach Beendigung der Rechtsbeziehung gelöscht, vorausgesetzt, sie werden nicht mehr benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Ebenso werden Vermittlungsdaten nach der Beendigung der Verbindung entweder gelöscht oder anonymisiert, soweit sie nicht mehr aus verrechnungstechnischen oder gesetzlichen Gründen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist ATOUR insbesondere berechtigt, die Vermittlungsdaten bis zum Ablauf jener Frist zu speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann. ATOUR ist nicht verpflichtet, den Nachweis einer Löschung zu erbringen. ATOUR ist berechtigt, Inhaltsdaten des Käufers nur zu verwenden, soweit dies im Rahmen der vertraglichen Beziehung unbedingt notwendig ist. Inhalte der vom Käufer übermittelten Nachrichten werden nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Soweit und solange für die Abrechnung erforderlich können auch Inhaltsdaten gespeichert werden. ATOUR bemüht sich, die bei ihr gespeicherten Kundendaten bestmöglich zu schützen. ATOUR übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Daten erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haftet ATOUR nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren.
(3) Der Auftraggeber stimmt gemäß § 101 TKG der laufenden Zusendung von elektronischer Post als Massensendung und/oder zu Werbezwecken zu.
2
Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
(1) Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf unsere Dienste wie Anzeigendatenbank Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten von den Stellensuchenden angegeben Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.
(2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten, ohne unser Verschulden, nicht verfügbar sind, - bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder - durch einen Ausfall des Online - Systems, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
3 Links
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4 Haftung
Jeglicher Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden (= Preis der Stellenanzeige) beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Folgeschäden, insbesondere für Gewinnentgang, für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, etc., besteht keinerlei Schadenersatzpflicht.
5 Sonstiges
(1) Erfüllungsort sämtlicher Leistungen, insbesondere auch Zahlungen, aus dem Vertrag ist Wien, Österreich.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag und dessen Beendigung sowie aus Leistungen ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien/Österreich. ATOUR ist jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
(3) Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen zwischen ATOUR und dem Käufer bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der Übermittlung per E-Mail.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen wie immer gearteten Gegenansprüchen und -forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Dies gilt für Konsumenten nicht, soweit deren Gegenansprüche bzw. -forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit gemäß diesem Vertrag stehen, gerichtlich festgestellt oder von ATOUR anerkannt worden sind.
(5) Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des IPR und des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen.
(6) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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